Gemäß den Regelungen der SPoL besteht kein Anspruch darauf, dass bei der Berechnung kumulativer Modulnoten die bestbewerteten Versuche herangezogen werden, wenn in einzelnen Teilprüfungen mehr als ein benoteter Versuch vorliegt. Begonnene Teilprüfungen sind zum jeweils nächstmöglichen Termin zu wiederholen, bis sie entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden sind oder die kumulative Modulprüfung bestanden ist. Bei der Feststellung der Modulnote zählt die zuletzt erreichte Bewertung jeder Teilprüfung. |