Bei einer festen Tätigkeit mit einer gewissen Stundenanzahl besteht eine Möglichkeit der Verkürzung. Eigenverantwortlich geplanter und durchgeführter Unterricht muss vorgewiesen werden. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst berichten im Nachhinein vermehrt, dass sie sich nicht wieder für eine Verkürzung entscheiden würden, weil sie sich selbst wichtige Eingewöhnungs- und Hospitationszeit genommen haben.