Der pädagogische Vorbereitungsdienst (Referendariat) endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Sie besteht aus einer unterrichtspraktischen Prüfung (zwei Prüfungslehrproben in den Unterrichtsfächern bzw. der Fachrichtungen) sowie einer mündlichen Prüfung. In die Note der Zweiten Staatsprüfung fließen außerdem die pädagogische Facharbeit, ein Gutachten der Schulleitung sowie Ihre Modulnoten mit hinein.