Prüfung Erweiterungsfach
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Die Prüfung in meinem Erweiterungsfach darf ich ja erst frühestens ein halbes Jahr nach meiner ersten Staatsprüfung ablegen. Ist es auch möglich, die Prüfung mehrere Semester später abzulegen und muss ich bis dahin noch an der Uni eingeschrieben sein?
& Kann ich die Prüfung auch noch während meines Referendariats ablegen?

1 Antworten

  1. Allgemeine Studienberatung Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    die Erweiterungsprüfung können Sie auch noch später als 6 Monate nach der Ersten Staatsprüfung ablegen. Bedenken Sie bitte, dass die Meldung zur Prüfung immer frühzeitig bei der Lehrkräfteakademie erfolgen muss.
    Für das Ablegen der Erweiterungsprüfung müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Sobald Sie alle Studien-/Prüfungsleistungen des Erweiterungsfaches vorweisen können, können Sie sich auf Antrag exmatrikulieren.

    Die Studienleistungen und auch die Prüfung können Sie während des Referendariats absolvieren, sofern Ihr Studienseminar keine Einwände hat.

    Viele Grüße
    Lara Jagadics

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