Hallo,
gem. Studienordnung sind für Geschichte L3 Kenntnisse einer dritten Fremdsprache (in meinem Fall Französisch) auf B1 Niveau erforderlich.
Gibt es für den Nachweis eine zeitliche Anforderung was die Gültigkeit betrifft? Also darf der Nachweis z. B. nicht älter als 2 Jahre sein? Konkret steht dazu nichts in den fachspezifischen Anhängen. Zumindest habe ich nichts gefunden.
Danke und VG
Guten Tag,
die Sprachnachweise sind nach Studienordnung vorzuweisen, wenn man die Module 5-8 belegen möchte. Man kann die Module 1-4 demnach auch ohne die Sprachnachweise studieren. Ein zeitlicher Rahmen ist hier nicht gesetzt.
Eine Verjährung der Sprachnachweise ist mir persönlich unbekannt.
VG
Jenny
Hallo,
dazu habe ich eine weiterführende Frage.
Ich lese die Studienordnung so, dass man nur die Modulprüfung in den Modulen 5-8 ohne Sprachnachweise nicht absolvieren kann, die Übung im Modul 5 kann jedoch auch ohne Sprachnachweis belegt werden.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank und liebe Grüße