Fehltermin als Nachrücker
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Mich würde interessieren, ob man als Nachrücker in einem Kurs den ersten Termin als Fehltermin angerechnet bekommen kann. Dies erscheint mir ziemlich unfair, da ich ja zu diesem Zeitpunkt doch noch garnicht in dem Kurs war. Nun soll ich nur noch insgesamt einen Fehltermin haben, da die Professorin einen Termin aus persönlichen Gründen ausfallen lässt und somit aus den 15 Terminen 14 macht. Somit meinte sie sind 20% nicht mehr 3 sondern nur noch 2 Fehltermine. Darf sie das? Gibt es nicht diese allgemeine Regelung, dass es im Wintersemester 15 Wochen sind und man damit 3 mal fehlen darf?

2 Antworten

  1. Allgemeine Studienberatung

    Liebe*r Studierende*r,

    gemäß § 13 Abs. 4 der SPoL ist die regelmäßige Teilnahme an einer Lehrveranstaltung „noch zu bestätigen, wenn die oder der Studierende bis zu drei Einzelveranstaltungen bei 15 Terminen oder 20% der Veranstaltungszeit bei weniger Terminen versäumt hat.“. Die Gründe für mögliche Fehlzeiten sind hierbei zunächst unerheblich. Im vorliegenden Fall gilt entsprechend 80% von 14 Veranstaltungsterminen, die Anpassung der maximalen Anzahl an Fehltagen obliegt den jeweiligen Dozierenden.
    Bei unverschuldetem Überschreiten der zulässigen Fehlzeiten sind gemäß SPoL § 13 Abs. 4 Äquivalenzleistungen möglich. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Äquivalenzleistungen liegt im Ermessen der*des Dozierenden bzw. der*des Modulbeauftragten.

    Wir empfehlen Ihnen noch einmal das persönliche Gespräch zu suchen.

    Mit besten Grüßen
    Martina Ripplinger

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