Ich weiß, dass man sich nebenberufliche Tätigkeiten anrechnen lassen kann. Daher wäre meine Frage, ob ich die Tätigkeit Kurierdienst/Auslieferungstätigkeit (in einer Apotheke) anrechnen lassen kann? Es muss sich ja um eine außerschulische/nicht soziale Tätigkeit handeln.
Betriebspraktikum L1
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Hallo,
grundsätzlich sollte dies möglich sein. Alle Informationen zum BP findest du hier: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/orientierungs-und-betriebspraktikum
Bei Anrechnungsfragen würde ich mich an die Hessische Lehrkräfteakademie wenden, da diese die Anrechnung vornehmen.
Liebe Grüße,
Simon