Studentenstatus während 1. Staatsexamen
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Hallo,

Ich mache im Frühjahr 2024 mein erstes Staatsexamen und bin für das jetzige WiSe 2022/23 noch immatrikuliert. Muss ich mich für das nächste SoSe 2024 noch einmal zurückmelden und den Semesterbeitrag zahlen? Also braucht man den Studentenstatus noch für die Prüfungen?

1 Antworten

  1. Güli aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo!

    Sobald du alle Studien- und Prüfungsleistungen nach gültiger Studienordnung (SO) abgelegt hast, musst du nicht mehr eingeschrieben bleiben, kannst dich aber dennoch auch für dein Prüfungssemester erneut rückmelden.

    Bitte beachte aber, dass du dich dann um ein alternatives Bahnticket und einen alternativen Bibliothekszugang bemühen solltest. Auch deine universitäre Mailadresse erlischt, sodass du keine Hinweise und Informationen seitens der Universität mehr bekommst. Für die Kommunikation mit Dozierenden und der Hessischen Lehrkräfteakademie musst du dann eine private Mailadresse verwenden. Empfehlenswert ist es auch mit deiner Krankenkasse den Versicherungsschutz zu klären.

    Sollten du dich für das Prüfungssemester rückmelden wollen, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich. Dein Studentenstatus erlischt dann nach abgeschlossener Staatsprüfung zum Ende des Prüfungssemesters (z.B. am 30.03 oder am 30.09).

    Eine Rückmeldung ist ebenfalls erforderlich, wenn du noch ein drittes Unterrichtsfach weiterstudieren möchtest, für das du eingeschrieben bleiben musst, um weiterhin Studien- und Prüfungsleistungen erbringen zu können.

    Herzliche Grüße

    Güli
    aus dem Info-Café Main-Lehramt

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