Studentenstatus nach Bestehen der 1. Staatsprüfung?
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Liebes Team von Main-Lehramt, ich mache im Frühjahr dieses Jahres mein Erstes Staatsexamen, bin aber noch für das Sommersemester immatrikuliert. Behalte ich daher nach dem Bestehen der Prüfung trotzdem noch meinen Studentenstatus bis zum Ende des Sommersemesters? Ich würde nämlich gerne im Juni und Juli noch einmal als studentische Hilfskraft …