Studentenstatus nach Bestehen der 1. Staatsprüfung?
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Liebes Team von Main-Lehramt,

ich mache im Frühjahr dieses Jahres mein Erstes Staatsexamen, bin aber noch für das Sommersemester immatrikuliert. Behalte ich daher nach dem Bestehen der Prüfung trotzdem noch meinen Studentenstatus bis zum Ende des Sommersemesters? Ich würde nämlich gerne im Juni und Juli noch einmal als studentische Hilfskraft arbeiten.

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!

Antwort

  1. Leon aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    nach Eintragung der Abschlussprüfungen durch das Prüfungsamt ist eine Rückmeldung in einen abgeschlossenen Studiengang nicht mehr möglich. Dein Studentenstatus erlischt dann nach abgeschlossener Staatsprüfung zum Ende des Prüfungssemesters (z.B. am 30.03 oder am 30.09).

    Viele Grüße
    Leon

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