Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich des Grundpraktikums. Bei mir steht das Praktikum jetzt im Sommer 2025 an und ich habe mich dafür bereits schon angemeldet.
Ich habe aber erfahren, dass ich BW-A die Modulprüfung nicht bestanden habe, kann ich trotzdem die Veranstaltungen für das Grundpraktikum belegen oder muss ich das Praktikum verschieben und darauf warten, dass ich BW-A bestehe.
Außerdem wollte ich fragen, ob für das Betriebspraktikum die Stunden als VSS-Kraft zählen oder nicht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße.
In der Regel ist das Grundpraktikum unabhängig von der Modulprüfung in BW-A. Um wirklich sicher zu gehen, kannst du das beim SPS-Büro nachfragen.
Da das Betriebspraktikum in einem nicht-pädagogischen Bereich stattfinden soll, würde ich sagen, dass die Stunden als VSS-Kraft nicht zählen. Generell gilt jedoch, dass die hessische Lehrkräfteakademie für das Betriebspraktikum verantwortlich ist.