Hi, seit Mai 2022 steht im HLbG, dass man bei L1 neuerdings 90CP braucht, um zur WHA zugelassen zu werden. Zählen da immer noch, wie bei der Zwischenprüfung, nur abgeschlossene Module zu, oder auch CPs von noch nicht abgeschlossenen Modulen?
Außerdem ist nirgendwo mehr etwas über de Umfang der WHA zu finden. Beträgt dieser nicht mehr 60 Seiten?
Danke für eine Antwort
90 CP statt Zwischenprüfung, WHA
5 Antworten
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Hallo,
um die WHA schreiben zu können, brauchen Sie die Zwischenprüfung. Um Diese zu bekommen, müssen Sie vorlegen, dass Sie Leistungen von mind. 60 CP erbracht haben. https://www.uni-frankfurt.de/102308739/ContentPage_102308739
Die HLA besagt zudem: „Die Arbeit sollte eine Anzahl von 60 Seiten nicht unterschreiten (evtl. Einzelfälle sind mit der Prüfungsstelle zu klären).“
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/sites/lehrkraefteakademie.hessen.de/files/2021-12/anmeldung_wha_frankfurt_version_3.pdf
Sowohl hier http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=167386429302436392&sessionID=368805592403480003&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=448423,22 als auch in den Folien der Infoveranstaltung für das 1. Staatsexamen ist die Rede von 90CP.. deshalb sind manche verunsichert
§21 HLbG: (3) Die wissenschaftliche Hausarbeit kann frühestens nach Erreichen von 90 Leistungspunkten angefertigt werden.
Hallo,
bitte wende dich hierfür an die Hessische Lehrkräfteakademie, da diese für die WHA zuständig ist.
Viele Grüße
Leon
Es müssten für L1 60 sein: https://www.uni-frankfurt.de/63578943/SPoL_2016_09_28.pdf
( siehe §44)