90 CP statt Zwischenprüfung, WHA
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Hi, seit Mai 2022 steht im HLbG, dass man bei L1 neuerdings 90CP braucht, um zur WHA zugelassen zu werden. Zählen da immer noch, wie bei der Zwischenprüfung, nur abgeschlossene Module zu, oder auch CPs von noch nicht abgeschlossenen Modulen?
Außerdem ist nirgendwo mehr etwas über de Umfang der WHA zu finden. Beträgt dieser nicht mehr 60 Seiten?
Danke für eine Antwort

5 Antworten

  1. Simon aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    um die WHA schreiben zu können, brauchen Sie die Zwischenprüfung. Um Diese zu bekommen, müssen Sie vorlegen, dass Sie Leistungen von mind. 60 CP erbracht haben. https://www.uni-frankfurt.de/102308739/ContentPage_102308739

    Die HLA besagt zudem: „Die Arbeit sollte eine Anzahl von 60 Seiten nicht unterschreiten (evtl. Einzelfälle sind mit der Prüfungsstelle zu klären).“

    https://lehrkraefteakademie.hessen.de/sites/lehrkraefteakademie.hessen.de/files/2021-12/anmeldung_wha_frankfurt_version_3.pdf

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