In diesem Video wird das Orientierungspraktikum sehr schön erläutert.
Dieses Pflichtpraktikum soll in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. Schulen, Nachhilfeinstitute, Nachmittagsbetreuungen, Kitas, u.v.m.) absolviert werden und dient der Vororientierung für das künftige Arbeitsfeld. Optimalerweise sollte es vor Studienbeginn absolviert werden, ist jedoch für Ihre Bewerbung irrelevant. Der Nachweis über ein Orientierungspraktikum muss zur Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien (Modul 1) vorliegen.
Das Praktikum umfasst i.d.R. vier Wochen mit 30 Wochenstunden, d.h. insgesamt 120 Zeitstunden. In diesem Fall wird der Nachweis von der Praktikumsstelle direkt ausgestellt. Dazu verwenden Sie bitte den Vordruck auf unserer Homepage. Es besteht die Möglichkeit längerfristige Tätigkeiten als Orientierungspraktikum anzurechnen. Die Bedingungen und die einzureichenden Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.