Kann das Orientierungspraktikum angerechnet werden?
Kann das Orientierungspraktikum angerechnet werden? avatar

Ja, Voraussetzungen für die Anrechnung einer oder mehrerer Tätigkeit(en) als Orientierungspraktikum sind Folgende:
– Tätigkeit muss nach dem Abitur erfolgen
– 120 Zeitstunden müssen insgesamt absolviert worden sein, diese können über einen längeren Zeitraum geleistet worden sein
– Tätigkeit(en) im pädagogischen Bereich, mit Kindern- und Jugendlichen in Kinder- und Jugendeinrichtungen

Zur Überprüfung Ihres Anrechnungsfalls senden Sie bitte folgende Unterlagen an lehramtsstube@uni-frankfurt.de (bitte beachten Sie Einsendefristen auf unserer Homepage):
– Tätigkeitsbescheinigung(en) der Einrichtung(en)/ Ihrer(s) Arbeitgeber(s) mit jeweils kurzer Tätigkeitsbeschreibung und Angabe der geleisteten Stundenanzahl sowie Angaben zum Beschäftigungszeitraum
– Abiturzeugnis mit Ausstellungsdatum (als Nachweis, dass die Tätigkeit nach dem Abitur erfolgte)

Weitere Informationen finden Sie hier.

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