Ja, während des Schulpraktikums besteht Unfallversicherungsschutz durch den Schulträger. Die Haftpflichtversicherung besteht nicht und muss von den Studierenden selbst getragen weren. Da die Studierenden einen Schulschlüssel für die Zeit ihres PS erhalten, ist es empfehlenswert, dass in der Haftpflichtversicherung eine Schlüsselversicherung inbegriffen ist.
Ja, während des Schulpraktikums besteht Unfallversicherungsschutz durch den Schulträger. Die Haftpflichtversicherung besteht nicht und muss von den Studierenden selbst getragen weren. Da die Studierenden einen Schulschlüssel für die Zeit ihres PS erhalten, ist es empfehlenswert, dass in der Haftpflichtversicherung eine Schlüsselversicherung inbegriffen ist.