Welche Noten man in die Erste Staatsprüfung einbringen muss, regeln die fachspezifischen Anhänge zur SPoL (§ Festlegungen zur Staatsprüfung). Zusätzlich gehen auch die Noten der mündlichen und schriftlichen Prüfungen sowie die der Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) (bei L5 zusätzlich die Diagnostische Hausarbeit) in die Endnote der Erste Staatsprüfung ein. Den Notenschlüssel finden Sie auf den Webseiten der Hessischen Lehrkräfteakademie. |