Ich studiere L1 im ersten Semester. In SPoL § 44 wird die Zwischenprüfung beschrieben zu der ich folgende Fragen habe.
1. Lassen sich – abgesehen von den Bestimmungen in § 44 – Module/-komponenten beliebig aussetzen, bzw. verschieben? Lässt sich das Studium beliebig lange ausdehnen? Gibt es Bestimmungen, dass eine Prüfung bis zu einem bestimmten Semester bestanden sein muss?
2. Was passiert wenn ich im ersten Semester keine Modulprüfung anmelde? Ich wäre dann ja weder gemeldet noch zugelassen. Verlängert sich dann die Zwischenprüfung bis zum Ende des 4. Semesters?
3. Verlängert ein Urlaubssemester den Zeitraum für das Leisten der Zwischenprüfung?
4. Bsp: Mehrere Module werden im 3. Semester im Erstversuch nicht bestanden. 60 CP werden unterschritten. Verlängern Prüfungen im Wiederholverfahren den Zeitraum für das Bestehen der Zwischenprüfung?
Ich würde mich freuen über Verweise auf Bestimmungen (§ _) zum Nachlesen.
Liebe*r Student*in,
Wir haben das ZPL über Ihre Frage informiert. Die Kolleg*innen werden Ihnen antworten.
Viele Grüße
Lara Jagadics
Vielen Dank Frau Jagadics,
allerdings hat sich das ZPL bisher nicht gemeldet.
Liebe*r Student*in,
Die Studienordnung sieht keine maximale Studiendauer vor. In der Studienordnung für Ihre Fächer können Sie nachlesen, wie der Studienverlaufsplan für Ihr Studienfach gestaltet ist. Dort finden Sie auch die jeweiligen Modulbeschreibungen und ob es Voraussetzungen für die Modulbelegung gibt. Nach § 44 SPoL ist die Zwischenprüfung je nach Studiengang spätestens bis zum Ende des dritten (L1 und L2) oder bis zum Ende des vierten Semesters (L3 und L5) abzulegen. Wird die Zwischenprüfung nicht fristgerecht erbracht, kann dies gemäß § 7 Abs. 1 SPoL bei Prüfung durch das ZPL zum endgültigen Nichtbestehen und damit zum Verlust des Prüfungsanspruches führen. In Ausnahmefällen kann nach § 20 HLbG eine Fristverlängerung eingeräumt werden (z. B. bei Fachwechsel, Mutterschutz oder sollten Ergebnisse bereits erbrachter Leistungen noch nicht vorliegen).
Die Zwischenprüfung verlängert sich nicht, es zählen die Semester in denen Sie eingeschrieben sind.
Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und wird daher auch nicht auf die Studiendauer angerechnet.
Ihr Studium wird durch die Wiederholungsprüfungen nicht unterbrochen, je nach Modul finden die Wiederholungsprüfungen noch im selben Semester statt, oder im darauffolgenden.
Viele Grüße,
Ihr ZPL