Ja, das geht. Hierzu halten Sie am besten Rücksprache mit Ihrer/Ihrem Betreuer*in der WHA sowie der zuständigen Sachbearbeiterin in der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Frankfurt. Bitte beachten Sie auch folgende Information zu empirischen Studien im Rahmen der WHA:
Wissenschaftliche Hausarbeiten nach § 21 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 (GVBl. S. 30) und diagnostische Hausarbeiten nach § 27 Abs. 5 HLbG sind Bestandteil der Staatsprüfung für das Lehramt. Als solche sind sie staatlich angeordnet und nicht genehmigungspflichtig nach § 84 Abs. 1 HSchG, auch wenn der empirische Teil in der Schule durchgeführt wird.