Welche Klausuren und mündlichen Prüfungen muss ich im Zuge der ersten Staatsprüfung ablegen?
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Für alle Lehramtsstudierenden gilt: In den Bildungswissenschaften sind in zwei ‚Themenschwerpunkten‘ Prüfungen abzulegen, davon eine als 4- stündige Klausur, die andere als 30-minütige mündliche Prüfung. Themenschwerpunkte sind Erziehungswissenschaften, Pädagogische Psychologie, Soziologie und Politologie; Studierende suchen sich somit insgesamt zwei Prüfer:innen aus zwei unterschiedlichen Bereichen.
Hinzu kommen die Fachprüfungen in Ihren Lehramtsstufen:

L1: In Didaktik der Grundschule und in den drei Unterrichtsfächern wird nach Wahl der Studierenden eine 4-stündige Klausur geschrieben, die drei weiteren Bereiche werden in mündlichen Prüfungen von jeweils 20 Minuten abgebildet.

L2 / L3: Eine 4-stündige Klausur in dem einen Unterrichtsfach und eine 60-minütige mündliche Prüfung in dem anderen Unterrichtsfach. Studierende haben die Wahl, in welchem der Unterrichtsfächer sie sich schriftlich oder mündlich prüfen lassen möchten.
L3-Studierende mit den Fächern Kunst und Musik: Die Klausur ist in Musik/ Kunst und die mündliche Prüfung ist im zweiten Unterrichtsfach abzulegen.

L5: In den gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen wird je eine mündliche Prüfung von 30 Minuten absolviert; im gewählten Unterrichtsfach findet eine 60-minütige mündliche Prüfung (Wahlfachprüfung) statt; zusätzlich wird eine Diagnostische Hausarbeit angefertigt. Alle Informationen zum Nachlesen finden Sie auf den Webseiten der Hessischen Lehrkräfteakademie.

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