Wann kann die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) geschrieben werden und welche Fristen muss ich beachten?
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Die WHA kann jederzeit nach bestandener Zwischenprüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie angemeldet werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt – nach Anmeldung – 12 Wochen. Planen Sie insgesamt für die Abwicklung der WHA 6 Monate ein (Anmeldung bis Feststehen der Note), da noch die Korrekturzeit Ihrer/Ihres Betreuer*in sowie die Bearbeitung Ihres Antrag durch die Hessische Lehrkräfteakademie (LA) mit eingeplant werden müssen.
Wenn die WHA unmittelbar vor der Ersten Staatsprüfung angefertigt wird, ist es empfehlenswert, sie für die Frühjahrsprüfungen im August und für die Herbstprüfung im Januar anzumelden. Umfassende Informationen stehen auf der Webseite der Hessischen Lehrkräfteakademie zur Verfügung.

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