Welche Termine und Fristen (Meldephase) müssen für die Erste Staatsprüfung eingehalten werden?
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Es gibt im Jahr zwei Prüfungsdurchgänge: Frühjahr oder Herbst. Je nachdem beginnt Ihre Meldephase bei der Hessischen Lehrkräfteakademie ein halbes Jahr vorher. Hier gibt es bestimmte Termine, die Sie einhalten müssen. Die genauen Termine entnehmen Sie den Webseiten der Hessischen Lehrkräfteakademie. Die Meldephase beginnt mit der Ausgabe der Meldeunterlagen.
Manche Fachbereiche haben interne Anmeldeverfahren zu den Prüfungen. Diese können auch bereits ein Jahr vor der Prüfung stattfinden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu selbstständig auf den Fachbereichsseiten. Die fachbereichsinterne Prüfungsanmeldung entbindet Sie nicht von der Meldung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie!

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