Was ist bei der Anerkennung von Leistungen aus einer Erasmus Auslandsmobilität zu Studienzwecken zu beachten?
Anerkennung von Leistungen aus Erasmus

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Lehramtsstudierende, die 1-2 Semester an einer Erasmus Partneruniversität studieren möchten, wenden sich bitte zur Abklärung und Abzeichnung des sog. Learning Agreement for Studies an ihren Erasmus Fachkoordinator. In diesem Dokument werden die ausländischen Kurse und ihre geplante Anerkennung an der Heimatuniversität eingetragen.Der Erasmus Fachkoordinator kann ggf. im Vorfeld vom jew. für Lehramtsstudierende zuständigen Studienfachberater eine vorbehaltliche Zustimmung zum Learning Agreement einholen. Über die endgültige Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen entscheidet jedoch die Hessischen Lehrkräfteakademie – Prüfungsstelle Frankfurt, wobei i.d.R. die Anerkennungsempfehlung des Fachbereichs aufgegriffen wird.