Studieren und Schwangerschaft
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Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz für Studierende und schützt die Gesundheit der Studierenden und ihres Kindes im Studium während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit und will diskriminierender Benachteiligung aufgrund einer Schwangerschaft entgegenwirken (§ 9 Abs. 1 Satz 4 MuSchG).

Durch die Wahrnehmung von Familienaufgaben sowie durch Schwangerschaft und Mutterschutz können für Studierende Nachteile im Studium bzw. bei den Prüfungen entstehen. Ein Nachteilsausgleich soll dazu beitragen, diesen entgegen zu wirken, indem die Bedingungen von Studien- und Prüfungsleistungen an die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Studierenden angepasst werden und somit auch Chancengleichheit hergestellt wird. Ein Nachteilsausgleich bedeutet allerdings keine Erleichterung der inhaltlichen Studienanforderungen oder Bevorteilung dieser Studierendengruppe. Es geht lediglich darum, eine (formelle) Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen an die durch bestimmte Familienaufgaben hervorgerufenen Nachteile vorzunehmen. Die fachlichen und inhaltlichen Ansprüche an die Studierenden bleiben dabei unverändert!

Studierende haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen, wobei kein Anspruch auf eine bestimmte Nachteilsausgleichmaßnahme besteht. Für Prüfungen, die in den Zeitraum der Schwangerschaft oder in die Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) fallen, kommen beispielhaft folgende Nachteilsausgleichmaßnahmen infrage:

Mögliche Formen eines Nachteilsausgleichs sind beispielsweise:

  • Zeitverlängerung bei Klausuren oder wissenschaftlichen Hausarbeiten
  • Umwandlungen von schriftlichen Prüfungen in mündliche oder umgekehrt
  • Modifikationen bei der Anwesenheitspflicht (gegen Ersatzleistung)
  • Veränderung der zeitlichen Abfolge von Prüfungen (beispielsweise „Entzerrung“)
  • Verschiebung des Praxissemesters, es wird ein Urlaubssemester empfohlen.
  • Häufigere Toilettenpausen während Prüfungen.
  • Schreibzeitverlängerung für längere Toilettenpausen.

Für Stillende besteht darüber hinaus folgende Möglichkeit zum Nachteilsausgleich:

  • Schreibverlängerung bei Klausuren für Unterbrechungen zum Stillen
  • Möglichkeit Prüfungen in einem separaten Raum zu schrieben und Anwesenheit einer privaten Betreuungsperson.

Ausführlichere Informationen zum Thema Studieren und Mutterschutz findest du hier:

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