Religiöse Symbole in Schulen
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Die Frage danach, wie in Deutschland als säkularer Staat mit dem Recht auf Religionsfreiheit mit religiösen Symbolen in Schulen umgegangen werden soll wird seit vielen Jahren in der politischen Landschaft diskutiert und betrifft in den meisten Fällen Lehrer*innen, die ein islamisches Kopftuch tragen. Für Lehramtstudierende, die schulpraktische Studien oder das Praxissemester machen wollen und die von diesen Fragen betroffen sind, haben wir folgend ein paar Informationen zusammengestellt.

“In Deutschland liegt die Kompetenz für die Gesetzgebung und Richtlinien zu religiösen Symbolen in Schulen nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Ländern. Diese begegneten der Frage des Tragens von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen in Schulen auf – teilweise drastisch – verschiedene Weise. Acht Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland – haben Gesetze und Richtlinien erlassen, die es Lehrer*innen an staatlichen Schulen verbieten, bestimmte sichtbare religiöse Kleidungsstücke und Symbole zu tragen. In zwei Ländern, Hessen und Berlin, erstreckt sich das Verbot auch weitgehender, auf eine Reihe von Beamtentätigkeiten im öffentlichen Dienst.” (Human rightswatch 2009)

Was kann ich tun, wenn Schulen mich aufgrund meines islamischen Kopftuchs nicht für ein Praktikum oder Ref. in Erwägung ziehen?

  • Du kannst Austausch suchen!

Zunächst einmal ist es hier sehr wichtig zu wissen, dass du weder alleine in dieser Situation bist noch alleine damit umgehen musst! Neben dem Austausch mit deinen Kommiliton*innen und deiner Fachschaft Lehramt (L-Netz)  – https://www.l-netz.org/ – kannst du dich auch jederzeit an die Mitarbeiter*innen der Koordinierungsstelle SPS/PS oder die Diversity-Beratungstelle der ABL wenden.

  • Du kannst Dich beraten lassen!

Allgemein ist festzuhalten, dass niemand wegen des Tragens einer islamischen Kopfbedeckung vom Ref. oder Schulpraktikum ausgeschlossen werden darf solange keine Gefährdung des Neutralitätsgesetzes zu befürchten ist. Dennoch obliegt die Entscheidung hierzu den einzelnen schulischen Einrichtungen selbst. Wie du merkst ist der Umgang mit dem Thema nicht eindeutig bestimmbar, so dass es sich immer lohnt nach Unterstürzung und Beratung zu fragen.

Möchtest du dich gerne unabhängig von deinem Fachbereich beraten lassen empfiehlt sich die Antidiskriminierungstelle des Gleichstellungsbüros. Die Antidiskriminierungsstelle versteht sich als Fach-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für Personen in Konfliktsituationen. Dort findest du kompetente Unterstützung: antidiskriminierungsstelle@uni-frankfurt.de

Außeruniversitär kannst du dich an ADIBE wenden: https://www.bs-anne-frank.de/beratung/adibe-netzwerk-hessen/

  • Du kannst Dich informieren!

Hier findest du eine Zusammenstellung weiterer gesammelter Aussagen und Fakten zu dem Thema:

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