Bis wann muss man die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) anmelden, um zur Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden?
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Die Hessische Lehrkräfteakademie rät dazu, die WHA spätestens sechs Monate vor der Staatsprüfung anzumelden, damit die Note rechtzeitig vorliegt. Daher sollten Sie so planen, dass Sie mit der Anfertigung der WHA etwa im Februar beginnen, wenn Sie in der Herbstkampagne an den Klausuren und mündlichen Prüfungen teilnehmen möchten und für die Prüfungskampagne im Frühjahr wird dementsprechend August des Vorjahres empfohlen.

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