Muss man für die Erste Staatsprüfung eingeschrieben bleiben?
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Nein, sobald Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen nach gültiger Studien-/ Prüfungsordnung abgelegt haben und die Bescheinigung über ein ordnungsgemäß absolviertes Studium (BOS) vom ZPL erhalten haben, müssen Sie nicht mehr eingeschrieben bleiben, können sich aber dennoch auch für Ihr Prüfungssemester erneut rückmelden.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich im Falle einer Exmatrikulation um ein alternatives Bahnticket und einen alternativen Bibliothekszugang bemühen sollten. Auch Ihre univeritäre Mailadresse erlischt, sodass Sie keine Hinweise und Informationen seitens der Universität erhalten. Für die Kommunikation mit Dozierenden und der Hessischen Lehrkräfteakademie müssen Sie eine private Mailadresse verwenden. Auch an universitäten Zusatzprogrammen oder Workshops können Sie nur teilnhemen, wenn Sie noch eingeschrieben sind. Empfehlenswert ist es auch, mit Ihrer Krankenkasse Ihren Versicherungsschutz zu klären.

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