Zwischenprüfung, WHA
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Wann und wo genau muss ich die Zwischenprüfung beantragen und einreichen und ab wann (welches Semester/wie viel CP) macht es Sinn sich um die WHA zu kümmern?

3 Antworten

  1. Jennifer aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,

    die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, mit der du deinen Studienfortschritt nachweist. Sie soll in L1 und L2 nach dem dritten, in L3 und L5 nach dem vierten Semester absolviert werden. Du benötigst den Nachweis über die Zwischenprüfung, um dich zur Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) anzumelden oder um fördernden Institutionen (Stipendien, BAföG) deinen Studienfortschritt nachzuweisen.

    Das Zwischenprüfungszeugnis wird nicht automatisch generiert. Du musst daher das ZPL informieren, wenn du das Zeugnis benötigst.

    Für die Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses sind mindestens 60 CP (L1/L2) bzw. 90 CP (L3/L5) aus abgeschlossenen Modulen nachzuweisen. Zudem muss außerdem die Erstmeldung vorliegen.
    Bitte informiere das Prüfungsamt, wenn du das Zwischenprüfungszeugnis benötigst, und stelle dem ZPL ggf. noch nicht eingereichte Modulscheine (gemeint sind Papierscheine, die dir noch ausgestellt werden, sofern du noch nach alter Studienordnung studierst) aus deinen Fächern in Kopie zu. Nur so kann sichergestellt werden, dass dein Kreditpunktekonto auf dem neuesten Stand ist.

    Die WHA darf frühestens ab dem Erhalt des Zwischenprüfungszeugnisses geschrieben werden, sollte jedoch spätestens 6 Monate vor der ersten Staatsprüfung begonnen werden. Je nachdem zu welchem Thema die WHA geschrieben werden soll, empfiehlt es sich 1-2 Semester im Vorfeld auf Prüfer*innensuche zu gehen.

    VG
    Jenny

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