Regelung zum Orientierungspraktikum im Wintersemester 2022/23
Regelung zum Orientierungspraktikum im Wintersemester 2022/23 avatar

Bitte beachten Sie, dass das vierwöchige Orientierungspraktikum eine Voraussetzung für die Anmeldung zum ersten Modul der Schulpraktischen Studien im Herbst 2023 ist.

Bei der Anmeldung versichern Sie, dass Sie das Orientierungspraktikum durchgeführt haben, und geben an, in welcher Einrichtung/welchen Einrichtungen Sie die insgesamt 120 Zeitstunden absolviert haben. Sollten Sie den Nachweis gegenüber dem Büro für Schulpraktische Studien oder im Vorbereitungsseminar nicht erbringen können, wird das Modul als nicht bestanden gewertet. Das Verfahren wird zudem zur Ermittlung der Schwere der Täuschung an den Prüfungsausschuss übergeben. Beim Vorliegen einer besonders schweren Täuschung erlischt der Prüfungsanspruch im Studiengang (SPoL §25).

Hinweis für die Anmeldung zum zweiten SPS-Modul: Wenn aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen die Anmeldung zum ersten SPS-Modul in den letzten Semestern (WS 20/21, SoSe 21, WS 21/22) ohne den Nachweis über das erfolgreich absolvierte Orientierungspraktikum erfolgt ist, muss der Nachweis nun für die Anmeldung zum zweiten SPS-Modul vorliegen. Andernfalls ist die Anmeldung nicht möglich.

Schreibe einen Kommentar