Die Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium (BOS) wird für die Meldung zum Ersten Staatsexamen benötigt und ist beim ZPL zu beantragen. Hierzu müssen alle eventuell vorhandenen Modulscheine des Studiums (in Kopie) eingereicht werden, damit alle Leistungen auf dem Studienkonto verbucht werden können. Es muss also nachgewiesen werden, dass ein Kandidat für die Erste Staatsprüfung „scheinfrei“ ist. Die BOS kann erst ausgestellt werden, wenn auch alle elektronischen Leistungen im Prüfungskonto verbucht wurden.