Wann habe ich eine Prüfung bestanden, bzw. wann bin ich durchgefallen?
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Zum Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen heißt es in der SPoL, § 37: (1) Eine aus einer einzigen Prüfungsleistung bestehende Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mit der Note “ausreichend“ (Note 4,0; 05 Notenpunkte) oder besser bewertet worden ist. Andernfalls ist sie nicht bestanden. (2) Eine kumulative Modulprüfung ist bestanden, wenn …