Ich möchte zum WiSe 2023/24 von L3 auf L2 wechseln.
Dazu habe ich einige Fragen:
1. Was genau hat es mit den Anrechnungsempfehlungen auf sich? Muss ich diese für meine beiden Fächer und Bildungswissenschaften einholen?
2. Mein Praxissemester habe ich bestanden. Wird dieses auf die SPS angerechnet?
3. Zu welchem Zeitpunkt stelle ich den Antrag auf Anrechnung bei der LA?
4. Kann ich mir Prüfungen, die erst nach der Anrechnung bestanden worden sind, noch nachträglich anrechnen lassen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Hallo,
Studierende, die einen Wechsel in ein Lehramtsstudium (oder in deinem Fall innerhalb der Lehramtsstudiengänge) beabsichtigen, können einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen stellen. Die Anrechnung musst du für deine beiden Fächer, sowie für Bildungswissenschaften einholen. Informationen zum Anrechnungsverfahren findest du hier: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/anrechnung-von-studien-und-pruefungsleistungen
Ob dein Praxissemester angerechnet wird, müsstest du beim Büro für Schulpraktische Studien fragen. Die Kontaktdaten findest du auf folgender Seite: https://www.uni-frankfurt.de/63262051/Schulpraktische_Studien
Theoretisch kann die Anrechnung jederzeit erfolgen, das heißt die nachträglich bestandenen Prüfungen kannst du dann auch anrechnen lassen.
Der erste Schritt ist der Antrag auf Anrechnung bei der HLA, um die Fachsemestereinstufung zu erhalten.
Du musst dich in jedem Fall – unter Beachtung der universitären Immatrikulationskriterien und -fristen – für den gewünschten Lehramtsstudiengang an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, mit der Fachsemestereinstufung bewerben. Nach erfolgreicher Immatrikulation reichst du weitere erforderliche Unterlagen ein.
Spätestens nach Prüfung Ihrer Unterlagen bekommst du eine detaillierte Anrechnung. Eine Übersicht der Vorgehensweise bei der Anrechnung von Studienleistungen findest du auf der Seite der HLA.
Liebe Grüße
Cansu Caliskan
Zur Anrechnung des Grundpraktikums:
Man kann sich das absolvierte Grundpraktikum für das andere Lehramt anrechnen lassen. Dazu senden man dem Büro für Schulpraktische Studien eine E-Mail mit der aktuellen Studienbescheinigung, die das neue Lehramt ausweist.
Zur Anrechnung des Praxissemesters:
Eine Anrechnung des Praxissemesters für die neuen Praxisphasen ist nur unter Auflagen möglich. Die Auflagen für die Anrechnung des Praxissemesters sind folgende:
a. Fünfwöchige, zusammenhängende Hospitation in einer Schule der
Schulform, für die die Lehrbefähigung angestrebt wird, im Umfang von
mind. 60 Stunden und unter Durchführung von mindestens drei eigenen
Unterrichtsversuchen. Die Hospitation ist durch eine schriftliche
Bestätigung der Schulleitung nachzuweisen. Diese enthält Angaben zu
Klassenstufe, Fächern, Zeitumfang und eigenen Unterrichtsversuchen.
Die Hospitationsauflage kann durch einen zum Zeitpunkt der Beantragung
bestehenden Angestelltenvertrag an einer Schule (z.B.
TV-H, TV-L) ersetzt werden, sofern eine Anstellung in einer Schule der
Schulform in mindestens einem der studierten Fächer besteht, für die
die Lehrbefähigung angestrebt wird, und eine Mindeststundenzahl von 60
Stunden nachgewiesen werden kann;
b. Praktikumsbegleitendes ePortfolio in einem der studierten Fächer
im Umfang von 30.000 Zeichen, in dessen Rahmen eine fachdidaktische
Fragestellung bearbeitet wird und das von der Universität als
Prüfungsleistung benotet wird.
Die Schule für die Hospitation müssten Sie selbst suchen. Sie müssten
dem Büro für Schulpraktische Studien mitteilen, wenn Sie wissen, wann und wo Sie die Hospitation durchführen werden und nennen dann auch das Fach, in dem Sie das E-Portfolio schreiben möchten, Dann bekämen Sie vom Büro für Schulpraktische Studien eine*n Prüfer*in genannt.