Sie können relativ problemlos zwischen Bundesländern wechseln, müssen aber ggf. Ihre Erste und oder Zweite Staatsprüfung (je nach Wechselzeitpunkt) im Zielbundesland anerkennen lassen. Auf Grund von Fächerkombinationen kann ein Wechsel verweigert werden. Hier sollten Sie sich im Zielbundesland bei der Einstellungsbehörde informieren.