Zwischenprüfung
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Hallo,
ich bin nun im 2. Fach und in BW im 5. Semester und im 1. Fach im vierten Semester. Ich habe ein Präsenz-Semester absolviert und habe seit 2020 nur online Seminare besucht.
Laut SpoL §44 erfolgt die Meldung zur Zwischenprüfung automatisch mit der Meldung zur ersten Modulprüfung und die Zulassung erfolgt mit der Zulassung zur ersten Modulprüfung.
Ich werden vorrausichtlich nächstes Wi/Se mit dem SPS beginnen. Dieses sollte ich vor der Beantragung des Zwischenzeugnisses absolvieren, richtig? Oder kann ich davor schon mein Zwischenzeugnis beantragen?

4 Antworten

  1. Eva aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    du kannst dein Zwischenzeugnis beantragen, wenn du die Mindestzahl an CreditPoints (variiert nach Lehramtsstudiengang) vorweisen kannst. Hinzu kommt, dass du ebenso aus den einzelnen Fachteilen CP’s nachweisen musst. Die Bestimmungen kannst du unter §44 in der Allgemeinen SpoL der Lehramtsstudiengänge der nachlesen.

    Dort ist unter anderem folgendes aufgeführt:

    ,,(2) Die Zwischenprüfung findet als studienbegleitende Prüfung statt, sie ist bestanden, wenn in den Studiengängen L1 und L 2 mindestens 60 CP und in den Studiengängen L3 und L5 mindestens 90 CP nachgewiesen werden können; dabei gelten folgende Festlegungen:
    – für L1: mindestens insgesamt 6 CP aus Allgemeine Grundschuldidaktik bzw. ästhetische Erziehung bzw. Bildungswissenschaften und mindestens jeweils 6 CP aus den weiteren Studienanteilen;

    – – – –
    für L2: mindestens jeweils 6 CP aus allen Studienanteilen;
    für L3: mindestens jeweils 9 CP aus allen Studienanteilen;
    für L5: mindestens jeweils 9 CP aus allen Studienanteilen;
    bei Wahl eines Studienanteils Neuere Fremdsprache: mindestens eine Modulprüfung, die die sprachpraktische Kompetenz nachweist.

    Solltest du die Anforderungen erfüllen, kannst du unabhängig von dem SPS das Zwischenzeugnis (formlos) beim ZPL beantragen.

    Liebe Grüße
    Eva

  2. Mala

    Danke für die schnelle Rückmeldung! Wenn ich die 60 CP noch nicht zusammen habe, macht es dann Sinn, mich beim ZPL zu melden und dies zu erklären? Oder soll ich einfach warten bis ich die 60 CP zusammen habe? Ich bin jetzt in zwei Fächern im 5. Semester und in einem im 4.?

    liebe Grüße!

  3. Allgemeine Studienberatung Lehramt

    Liebe Mala,

    für die fristgerecht abgelegte Zwischenprüfung werden die Semester, die Sie in Pandemiezeiten absolviert haben, berücksichtigt. Es schadet sicherlich nicht, Details, auch bzgl. des Fachwechsels, direkt mit dem ZPL zu klären.

    Viele Grüße
    Lara Jagadics

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