Orientierungspraktikum
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Ich habe nach meinem Abitur im August 3 Wochen lang und jetzt nochmals Anfang Januar eine Woche lang in einer Kinder- und Jugendförderung gearbeitet. (ca. 40 Stunden pro Woche)
Kann ich mir dies als Orientierungspraktikum anrechnen lassen? Es war nämlich nicht möglich mehr als 3 Wochen am Stück dort zu arbeiten.

1 Antworten

  1. Eva aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    das Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG, §15 (1)) und dessen Durchführungsverordnung (DV, §21) sehen vor, dass das Orientierungspraktikum im Lehramt insgesamt 120 Zeitstunden umfassen soll. Durch deine 40h/Woche hast du diese theoretisch erreicht.
    Ich bitte dich, deinen Antrag auf Anrechnung des Orientierungspraktikums an Frau Jagadics (Studienberatung Lehramt der ABL) zu schicken und ihr dein Anliegen mitzuteilen.

    Viele Grüße
    Eva

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