Hallo,
ich studiere L5 und wollte nachfrage, ob das 2. Staatsexamen (also das Referendariat) unmittelbar nach dem 1. Staatsexamen gemacht werden muss?! Oder ob es möglich ist eine andere Tätigkeit dazwischen zu machen (Ausbildung etc.). Danke im Voraus 🙂
Liebe Grüße
Hallo,
du kannst nach dem ersten Staatsexamen andere Tätigkeiten ausüben (wie z.B. eine Ausbildung beginnen). Sprich, das Referendariat muss nicht unmittelbar auf das erste Staatsexamen folgen.
Viele Grüße
Leon
Super vielen Dank für die Antwort 🙂