Ist die WHA Voraussetzung für die Wahlfachprüfung?
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Hallo,
ich studiere L5 im 8. Semester und muss meine WHA schreiben und die Wahlfachprüfung ablegen.

Ich bin nun am überlegen, ob ich die Zeit zwischen der Wahlfachprüfung und den anderen Prüfungen nicht mit der WHA überbrücken könnte (wir müssen ja mind. eine Meldephase abwarten, bis wir uns für den anderen Prüfungsblock anmelden können).

Nun bin ich mir unsicher, ob die WHA als Voraussetzung für die Wahlfachprüfung gilt. In den bisher gesichteten Informationen über die 1. Staatsprüfung stand da lediglich das Zwischenprüfungszeignis und die Wahlfachbescheinigung. Ich möchte hier aber sicherheitshalber nochmal nachfragen.

Mit vielen Grüßen!

1 Antworten

  1. Isabel aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    die WHA ist keine Voraussetzung für die Wahlfachprüfung. Du hast also die Möglichkeit, die Wahlfachprüfung abzulegen, bevor du deine WHA geschrieben hast.

    Die einzigen Voraussetzungen für die Wahlfachprüfung sind, dass du in deinem Wahlfach alle Module erfolgreich abgeschlossen haben musst und die Zwischenprüfung bestanden hast. Weitere Informationen findest du hier: https://www.uni-frankfurt.de/73862837/ZPL___FAQ_für_Studierende#wfp

    Solltest du weitere Fragen zum Ablauf der Wahlfachprüfung haben, kannst du dich auch an die Hessische Lehrkräfteakademie wenden.

    Liebe Grüße
    Isabel

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