Wie gehe ich vor wenn ich z.B. krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten möchte?
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Wer zu einer Prüfung angemeldet ist, kann innerhalb einer definierten Rücktrittsfrist ohne Angabe von Gründen oder nach Ende dieser Frist auf Antrag aus triftigen Gründen (wie z. B. einer Erkrankung am Prüfungstag) zurücktreten.
Das bedeutet im Fall einer Erkrankung, dass Sie diese unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber dem Prüfungsausschuss nachweisen müssen. Hierfür stellt die Universität ein Formular zur Pruefungsunfaehigkeit zur Verfügung, welches genutzt werden muss. Wer während der Prüfung erkrankt, muss dies der Aufsicht melden und umgehendeinen Arzt aufsuchen.

Bitte beachten Sie: Sobald Sie eine Prüfung antreten, verliert ein zuvor eingereichtes ärztliches Attest sowohl für die angetretene als auch für folgende Prüfungen seine befreiende Wirkung. Mit der Prüfungsteilnahme erklären Sie sich für prüfungsfähig und können, sobald Sie Kenntnis über die Klausuraufgaben haben, nicht nachträglich auf eine zu einem früheren Zeitpunkt bescheinigte Prüfungsunfähigkeit berufen.

Ein Attest können Sie wie folgt einreichen:
Elektronische Anmeldung über QIS-LSF: Das Attest ist dem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) einzureichen und Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer zu informieren.
Anmeldung bei den jeweiligen PrüferInnen: Sie müsen das Attest den PrüferInnen zukommen lassen und dem Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) eine Kopie zustellen.

In jedem Fall muss das Attest innerhalb von drei Werktagen vorliegen. Zur Wahrung der Frist kann die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit zuvor digital dem ZPL per E-Mail zugestellt werden. Das Original muss nachgereicht werden.

Als weitere triftige Gründe gelten unter anderem (die Liste ist nicht vollständig, über die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses):
– Erkrankungen des oder der Studierenden (s. oben)
– Krankheit eines von der oder dem Studierenden zu versorgenden Kindes, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Kinder, Eltern, Großeltern, Ehe- oder Lebenspartner)
– Trauerfälle in der engeren Familie (durch Sterbeurkunde oder ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit nachzuweisen)
– Inanspruchnahme von Mutterschutz
– Erhebliche Behinderungen im ÖPNV, die ein Erscheinen zur betreffenden Prüfung unmöglich machen (als Nachweis gilt eine Bescheinigung der Bahn, des RMV, der Polizei oder der Feuerwehr)
Vorsicht: Keinen triftigen Grund stellen Fehlinformationen durch Dritte wie etwa Kommilitonen dar! Es obliegt Ihrer studentischen Mitwirkungspflicht, sich über die für Sie geltenden Regelungen zu informieren, die über ABL Webseiten verfügbar sind, und dich in Zweifelsfällen an das Prüfungsamt zu wenden.
Wollen Sie aufgrund eines der weiteren Gründe (nicht Krankheit) zurücktreten, ist ein Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen. In diesem enthalten sein müssen: Ihr Name, Ihre Matrikelnummer, Ihre Adresse und E-Mail-Adresse, der betroffene Studienanteil, das Modul sowie der Modulteil sowie die Lehrveranstaltung und die Lehrperson. Außerdem sind der potentielle Rücktrittsgrund sowie entsprechende Nachweise beizufügen.

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