L3 Kunst (Studienordnung 2008) 1. Staatsexamen und BW
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Hallo liebes Main-Lehramt Team,
ich studiere L3 Kunst noch auf der alten Studienordnung 2008. Bezüglich meiner Studienordnung habe ich zwei (zusammenhängende) Fragen:
1) Im 1. Staatsexamen wird die Gesamtpunkte aus 12 Modulen einfließen (4 BW, 4 anderes Fach, 4 Kunst). Ich habe allerdings nachgelesen, dass in der 2008 Prüfungsordnung: „Die Studierenden […] die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung aus dem Fachstudium die Modulprüfungsergebnisse der Pflichtmodule 4 oder 5, des Wahlpflichtmoduls 6a-c, der Pflichtmodule 7 und 8, des Wahlpflichtmoduls 9a-cund des Pflichtmoduls 10 ein [bringen]. “
Also in diesem Fall 6? (Modul 4/5, 6,7,8,9,10)
2) In der 2018 Studienordnung für Bildungswissenschaften steht: „Studierende der Studienanteile Kunst bzw. Musik im Studiengang Lehramt an Gymnasien (L 3) können entsprechend der getroffenen Festlegung zur Ersten Staatsprüfung im Studienanteil Kunst oder Musik mindestens zwei bzw. maximal 4 Prüfungsergebnisse aus den Modulen BW-B, BW-C, BW-D undBW-E in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung einbringen.“
=> Bedeutet dies, dass ich mich entscheiden kann, ob ich alle 4 MPs aus BW einbringe und stattdessen einfach 2 MPs aus Kunst weglassen kann bzw umgekehrt um auf die 12 Module gesammt für mein Staatsexamen zu kommen? Oder verpflichtet mich mein Kunststudium dazu alle Noten einzubringen und nur zwei aus BW?

LG

Sophie Fecht

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