Freiversuch L1 Deutsch
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Hallo 🙂 ich habe eine Deutschklausur im letzten Semester nicht bestanden.
Zählte der Freiversuch schon für das SoSe 2020?
Wenn ich genau diese Klausur dieses Semester wieder nicht bestehe, gilt dies auch als Freiversuch?
Oder gilt dies schon als Erstversuch, da ich den Freiversuch schon letztes Jahr verbraucht habe?
Oder ist es schon der Zweitversuch, da überhaupt kein Freiversuch gilt?
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mein Problem schildern. Vielen Dank 🙂

1 Antworten

  1. Sophie aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    wenn du im SoSe 2020 die Klausur nicht bestanden hast, fällt dieses Nicht-Bestehen unter die coronabedingte Freiversuchsregelung. Die Freiversuchsregelung kann insgesamt aber nur einmal angewendet werden, d.h. wenn du im WS 2020/21 die Klausur erneut nicht bestehst, wäre diese im Erstversuch nicht bestanden und du würdest dann beim nächsten Mal in den Zweitversuch gehen.

    Die Regelung des ZPL zur coronabedingten Freiversuchsregelung findest du hier: https://www.uni-frankfurt.de/87656189/ZPL___Corona#Freiversuch

    Liebe Grüße und viel Erfolg!
    Sophie

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