Exmatrikulation – Drittfach mit Erweiterungsprüfung
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Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der Exmatrikulation. Ich habe bereits mein 1 Staatsexamen abgelegt und im Herbstdurchgang (Oktober/November) werde ich die Erweiterungsprüfung meines Drittfachs als mündliche Prüfung ablegen. Dieses SoSe 21 ist mein letztes Semester an der Uni. Ich habe vor mich zu exmatrikulieren, also auch keinen Studienbeitrag für das kommende WiSe zu bezahlen.
Hat dies Auswirkungen auf meine Prüfungen, weil sie vom Zeitpunkt her ins WiSe fallen?
Vielen Dank,
Marie

3 Antworten

  1. Niklas aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,
    nein, sobald du alle Studien- und Prüfungsleistungen nach gültiger PO abgelegt hast, musst du für deine Prüfung nicht mehr eingeschrieben bleiben, kannst dich aber erneut rückmelden.
    Bitte beachte aber, dass du dich dann um ein alternatives Bahnticket und einen alternativen Bibliothekszugang bemühen solltest. Auch deine universitäre Mailadresse erlischt, sodass du keine Hinweise und Informationen seitens der Universität mehr bekommst. Für die Kommunikation mit Dozierenden und der Hessischen Lehrkräfteakademie musst du dann eine private Mailadresse verwenden. Empfehlenswert ist es auch mit deiner Krankenkasse den Versicherungsschutz zu klären, falls das in deinem Fall noch nötig ist. Schließlich liegt bei dir ja schon der Studienabschluss vor.

    Schau mal in folgenden Beitrag, hier findest du so eine ähnliche Frage.

    https://main-lehramt.de/2020/01/10/exmatrikulation-vor-den-examenspruefungen/

    Liebe Grüße
    Niklas
    (geändert am 25.05.2021)

  2. s302

    Eine kurze Rückfrage…
    Wenn ich den Exmatrikulationsantrag soweit ausfülle, dass ich „mit Ende des Sommersemesters 2021“ die Exmatrikulation beantrage kann ich aber noch auf alle Gegebenheiten (Bibliothek, Goethe Car, Mail usw.) bis zum Ende (also den 30. September) zugreifen, oder? Denn ich habe ja schließlich das SoSe bezahlt und auf der Goethe Card steht, dass das Ticket noch bis 30.Septemer (also bis Semesterende) gültig ist, also sollten die universitären Gegebenheiten auch noch gültig sein.
    Ich gebe den Antrag natürlich schon vor Rückmeldefrist, also vor 31. August ab.
    Liebe Grüße Marie

  3. Niklas aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe Marie,

    sofern Du dich für das Wintersemester nicht mehr zurückmeldest kannst Du noch bis zum Ende des Sommersemesters alle Angeboten nutzen und auch die Goethe-Card bis zum Ende der angegebenen Frist verwenden.

    Liebe Grüße
    Niklas

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