Master-Studiengang nach dem 1. Staatsexamen?
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Hallo zusammen,

meine Frage ist ein kleines Fragenpaket in Bezug darauf, inwiefern man nach dem 1. Staatsexamen weiterstudieren könnte.

Die erste Frage ist, ob an das 1. Staatsexamen egal welchen Lehramts (L1/L2/L3/L5) ein Masterstudiengang in einem der bereits studierten Fächer angehängt werden kann?
Wie ist das in Bezug auf Erziehungswissenschaften?
Kann man generell sagen, dass das Lehramtsstudium gleichzusetzen ist mit einem Bachelor oder Master in den jeweiligen Fächern?

Die zweite Frage schließt daran an: Würde ein solcher Master-Studiengang noch als Erststudium zählen, oder wäre das dann bereits ein „Zweitstudium“, da das Lehramtsstudium vollständig abgeschlossen ist?

Vielen lieben Dank für die Beantwortung!

Lieben Gruß
Katharina

1 Antworten

  1. Niklas aus dem Info Cafe Main Lehramt

    Hallo,

    leider können wir Dir aktuell nicht alle deine Fragen beantworten, allerdings geben wir Dir schonmal einige Informationen mit auf den Weg:

    In den deutschen Bundesländern gibt es verschiedene Ausbildungssysteme des Lehramtsstudiums. Zum einen ein Bachelor/Master System,
    einige Bundesländer (so auch Hessen) verwenden das Ausbildungssystem mit dem Abschluss Staatsexamen. Das erste Staatsexamen
    ist gleichzusetzen mit einem Master of Education in anderen Bundesländern. Allerdings bezieht sich dies stets auf die Lehramtsausbildung.

    Eine Option mit dem Abschluss 1.Staatsexamen wäre die Promotion. Im Anschluss an ein Lehramtsstudium besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Promotion.
    L3- und L5-Studierende können nach der Staatsprüfung eine Promotion beginnen.
    Je nach Fachbereich und Promotionsstudiengang müssen möglicherweise weitere Studienleistungen im Rahmen absolviert werden.
    L1- und L2- Studierende können nach der Staatsprüfung nicht ohne weitere Qualifikationen eine Promotion beginnen.
    Besteht bei Ihnen konkretes Interesse, informieren Sie sich bitte weiterführend über den jeweiligen Fachbereich und sein Prüfungsamt.

    Ein Masterstudium ist kein Zweitstudium, sondern i.d.R. die Fortführung des Erststudiums. Allerdings bezieht sich dies üblicherweise auf den absolvierten Bachelor.

    Eine zusätzlich Möglichkeit wäre es, bei der jeweiligen Universität nachzufragen, ob das 1.Staatsexamen als Zulassungsvoraussetzung für einen
    Masterstudiengang anerkannt wird.

    Viele Grüße

    Niklas

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