Ist es möglich, nach der Zweiten Staatsprüfung zu pausieren, bevor man eine Planstelle antritt?
Das ist möglich, man muss sich ja nicht sofort auf eine Planstelle im Ranglistenverfahren bewerben. Sie könnten auch zunächst im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Es ist allerdings nicht unüblich auf eine Planstelle zu warten. Deshalb ist es insbesondere im gymnasialen Bereich empfehlenswert, direkt am Ranglistenverfahren teilzunehmen.
Wann muss man spätestens den Vorbereitungsdienst antreten?
Mit Blick auf die Verbeamtung, die in Hessen bis zum 50. Lebensjahr erfolgt, sollte der Dienst mit entsprechender Vorlaufzeit angetreten werden. Das Höchstalter der Verbeamtung variiert je Bundesland.
Darf man neben dem Referendariat arbeiten?
Ja, aber Sie müssen dies bei der Studienseminarleitung genehmigen lassen. Max. werden aber 6 Stunden Nebenbeschäftigung genehmigt. Eine Nebentätigkeit sollte aber gut überlegt sein, da der Vorbereitungsdienst sehr fordernd ist.
Muss man sich eine*n Mentor*in suchen oder wird diese*r zugeteilt? Und muss man eine*n Mentor*in zwingend haben?
Es macht keinen Sinn, eine*n Mentor*in zuzuweisen. Die Zusammenarbeit muss ja auch passen. Es gibt keinen Anspruch darauf, aber die Lehrkräfte in den Schulen unterstützen sehr gerne. Ein*e Mentor*in ist keine Pflicht, aber äußerst empfehlenswert als Unterstützung, um z.B. Unterricht zu planen.
Kann man nach dem pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) das Bundesland wechseln oder danach von einem anderen Bundesland nach Hessen wechseln?
Sie können relativ problemlos zwischen Bundesländern wechseln, müssen aber ggf. Ihre Erste und oder Zweite Staatsprüfung (je nach Wechselzeitpunkt) im Zielbundesland anerkennen lassen. Auf Grund von Fächerkombinationen kann ein Wechsel verweigert werden. Hier sollten Sie sich im Zielbundesland bei der Einstellungsbehörde informieren.
Kann man von einer Bewerbung oder Platzzusage zurücktreten und den pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) verschieben?
Ja, man kann seine Bewerbung zurückziehen, aber nicht schieben. Es ist eine erneute Bewerbung nötig. Es ist aber möglich, dass Ihre Wartepunkte verfallen.
Kann die Referendariatszeit auch verkürzt werden?
Bei einer festen Tätigkeit mit einer gewissen Stundenanzahl besteht eine Möglichkeit der Verkürzung. Eigenverantwortlich geplanter und durchgeführter Unterricht muss vorgewiesen werden. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst berichten im Nachhinein vermehrt, dass sie sich nicht wieder für eine Verkürzung entscheiden würden, weil sie sich selbst wichtige Eingewöhnungs- und Hospitationszeit genommen haben.
Kann eine Psychotherapie bei der amtsärztlichen Untersuchung zu Problemen führen?
Bei der amtsärztlichen Untersuchung geht es um die Feststellung von Gesundheitsrisiken, die zum vorzeitigen Berufsausstieg führen könnten und deshalb etwas gegen eine Verbeamtung spricht. Das müsste Ihnen zunächst nachgewiesen werden. Nach Möglichkeit sollten Sie ein Schreiben/Gutachten des Psychotherapeuten über die abgeschlossene Therapie zur Untersuchung mitbringen. Bitte achten Sie immer auf …
Können Schulen Referendariatsanwärter*innen „anfordern“ und welche Vorteile bringt das?
Ja, das stimmt, aber das kann die Schule erst machen, wenn Sie einen Platz im Studienseminar haben, zu dem die Schule gehört. Sie benötigen also zuerst den Studienseminarplatz! Vorteile für das Bewerbungsverfahren hat dies also nicht.
Müssen alle drei Wünsche der Studienseminarstandorte angegeben werden und welche Nachteile hätte man möglicherweise, wenn man nur zwei benennt?
Es ist empfehlenswert alle 3 Wünsche auszunutzen. Diese sollten aber ernst genommen werden, d.h. man sollte auch bereit sein, an dem Standort den Platz anzunehmen. Ihre Bewerbung gilt immer hessenweit, d.h. es kann passieren, dass Ihnen ein Platz außerhalb Ihrer 3 Wünsche angeboten wird.