Muss man für die Erste Staatsprüfung eingeschrieben bleiben?
Nein, sobald Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen nach gültiger Studien-/ Prüfungsordnung abgelegt haben und die Bescheinigung über ein ordnungsgemäß absolviertes Studium (BOS) vom ZPL erhalten haben, müssen Sie nicht mehr eingeschrieben bleiben, können sich aber dennoch auch für Ihr Prüfungssemester erneut rückmelden.Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich im Falle …