Kann ich Prüfungen wiederholen?
In §38 (8) der SPoL heißt es zum Nichtbestehen von Prüfungen: „Studierende müssen Wiederholungstermine zum nächstmöglichen Termin antreten und gelten insofern als angemeldet. Der Prüfungsanspruch erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn, die oder der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Eine zwischenzeitliche Exmatrikulation verlängert die Wiederholungsfrist nicht.“Studierenden …
Prüfungsanspruch bei Wechsel
Gemäß §7 der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung von der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main vom 18. Juli 2016 (SPoL) sind Sie zur möglichen Immatrikulation berechtigt, wenn Sie über einen Prüfungsanspruch in dem gewünschten Lehramtsstudiengang verfügen.Der Prüfungsanspruch ist das Recht, in einem Studiengang oder Studienanteil Studien-und …
Wie berechnen sich die kummulativen Modulnoten?
Gemäß den Regelungen der SPoL besteht kein Anspruch darauf, dass bei der Berechnung kumulativer Modulnoten die bestbewerteten Versuche herangezogen werden, wenn in einzelnen Teilprüfungen mehr als ein benoteter Versuch vorliegt. Begonnene Teilprüfungen sind zum jeweils nächstmöglichen Termin zu wiederholen, bis sie entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden sind oder die kumulative Modulprüfung …
Wie bekomme ich beglaubigte Kopien und Dokumente?
Wenn Sie beglaubigte Kopien von Unterschriften oder Abschriften benötigen, können Sie sich in Hessen auch an ein Ortsgericht oder Bürgeramt wenden. Die anfallenden Gebühren sind i. A. nicht sehr hoch. Die ABL stellt keine Beglaubigungen aus.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich mehr als eine Prüfung (Klausur) an einem Tag habe?
Wenn zwei Klausurtermine auf den gleichen Tag fallen, können die Studierenden bei Bedarf beim ZPL einen Antrag stellen, eine Klausur am Wiederholungstermin schreiben zu dürfen. Sofern die Klausurtermine einsehbar sind, wird kein Nachweis benötigt.Wenn die Termine nicht einsehbar sind, benötigt das ZPL eine kurze Bestätigung der Termine der Lehrperson(en). Unter …
Muss ich für die Drittfachprüfung noch immatrikuliert sein?
Hier gilt die gleiche Regelung, wie für das Erste Staatsexamen: Zum Ablegen der Prüfung müssen Sie nicht immatrikuliert sein. Beachten Sie aber, dass Sie dann nur noch bis zum Abschluss der letzten Prüfung den Studierendenstatus haben und, dass sich dadurch Änderungen für die Krankenversicherung ergeben können.
Was ist bei der Anerkennung von Leistungen aus einer Erasmus Auslandsmobilität zu Studienzwecken zu beachten?
Lehramtsstudierende, die 1-2 Semester an einer Erasmus Partneruniversität studieren möchten, wenden sich bitte zur Abklärung und Abzeichnung des sog. Learning Agreement for Studies an ihren Erasmus Fachkoordinator. In diesem Dokument werden die ausländischen Kurse und ihre geplante Anerkennung an der Heimatuniversität eingetragen. Der Erasmus Fachkoordinator kann ggf. im Vorfeld vom …
Wie erhalte ich mein Zwischenprüfungszeugnis?
Das Zwischenprüfungszeugnis generiert sich nicht automatisch. Bitte informieren Sie das Prüfungsamt, wenn Sie das Zwischenprüfungszeugnis benötigen, und stellen Sie dem ZPL ggf. noch nicht eingereichte Modulscheine aus Ihren Fächern in Kopie zu. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Kreditpunktekonto auf dem neuesten Stand ist.
Was ist die Zwischenprüfung?
Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, mit der Sie Ihren Studienfortschritt nachweisen. Sie wird in L1 und L2 nach dem dritten, in L3 und L5 nach dem vierten Semester absolviert. Sie benötigen den Nachweis über die Zwischenprüfung, um sich zur Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) anzumelden oder um fördernden Institutionen (Stipendien, BAföG) …
Was genau ist die Wahlfachprüfung in L5?
Im Gegensatz zu allen anderen Lehramtsabschlüssen ist die Erste Staatsprüfung beim Lehramt an Förderschulen (L5) in zwei Blöcke aufgeteilt: Zunächst wird die Prüfung im Wahlfach abgelegt. Frühestens in der darauffolgenden Prüfungsphase können die Prüfungen in den Grundwissenschaften/Bildungswissenschaften sowie der Förderpädagogik angetreten werden. Studierende des Lehramts an Förderschulen haben somit zwei …
Wie gehe ich vor wenn ich z.B. krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten möchte?
Wer zu einer Prüfung angemeldet ist, kann innerhalb einer definierten Rücktrittsfrist ohne Angabe von Gründen oder nach Ende dieser Frist auf Antrag aus triftigen Gründen (wie z. B. einer Erkrankung am Prüfungstag) zurücktreten. Das bedeutet im Fall einer Erkrankung, dass Sie diese unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber dem Prüfungsausschuss nachweisen müssen. …
Wie melde ich mich zu einer Prüfungsleistung an bzw. wieder ab?
Auf der Webseite der ABL finden Sie eine bebilderte Anleitung zur elektronischen An- und Abmeldung von Prüfungsleistungen.
Wo kann ich mich über das Thema Nachteilsausgleich informieren?
Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen informieren auf ihren Seiten über das Thema Nachteilsausgleich. Anträge werden an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt (siehe hierzu insbesondere SPoL § 24).
Wo finde ich Informationen zum Mutterschutz?
Mehr zum Mutterschutz für Studierende und die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier. Für allgemeine Informationen und eine vertrauliche Beratung können Sie sich an den Familien-Service im Gleichstellungsbüro oder die Beratungsstelle Chancengleichheit der ABL wenden. Anträge zu Nachteilsausgleichen sind beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.
Was ist die Erstmeldung? Wo und Wann muss ich sie abgeben?
Studierende, die ihr Lehramtsstudium an der Goethe-Universität beginnen (Erstsemester, Fachwechsler und Uniwechsler) sind verpflichtet, sich nach ihrer Immatrikulation oder spätestens innerhalb ihres ersten Fachsemesters das Erstmeldungsformular beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge einzureichen. Andernfalls sind Meldungen zu Modulprüfungen ausgeschlossen. §20 der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung …